#TerrorIhrUrteil – flach, aber dumm

Ich habe zum ersten Mal seit der letzten Wahl zur Primetime zwangsfinanziertes Fernsehen gesehen, da mir Googlenews die Sendung Terror – Ihr Urteil so schmackhaft geredet hat, dass ich mal sehen wollte, ob Google, dem ich ja schließlich meine Privatsphäre opfern musste, um Nachrichten zu bekommen, weiß, wofür ich mein Geld ausgegeben sehen will.

Kurzfassung: Dafür nicht. Vom Stern als “eines der spannendsten TV-Ereignisse des Jahres” angekündigt, weil es danach ein Telefonvoting gäbe, was dann nicht funktionierte, weil knapp über 8 Milliarden Euro wohl nicht ausreichen, eine funktionsfähige Serverinfrastruktur für ein 10-minütiges Voting bei Amazon zu mieten ($6,35 insgesamt), war das derweil und danach enttäuschend.

Die Geschichte in kurz: Würdet Ihr einen Bundeswehr-Piloten, der einen von Terroristen entführten Lufhansa-Airbus mit 164 leuten an Bord 15km vor dem Einschlag in die Allianz-Arena mit 70.000 Leuten ohne Einsatzbefehl abgeschossen hat, des Mordes schuldig sprechen?

Die Anklage im Fernsehfilm lautet auf Mord nach – so die Staatsanwältin im Video – §211 StgB Absatz 2 Gruppe 2 Variante 3, § 52 Absatz 1 des Strafgesetzbuches.

§52 Absatz 1 ist “mehrere”, da es 164 Tote gibt, passt das. §211 Absatz 2 Gruppe 2 Variante 3 hingegen ist so konkret, dass wir uns sehr viel sparen können, ich kürze den Paragrafen mal zusammen:

Mörder ist, wer … mit gemeingefährlichen Mitteln … einen Menschen tötet.

Nun ist das für den Zwangsgebührenzahler vielleicht eindeutig, wenn er “gemeingefährliche Mittel” hört und sich eine IRIS-T – Lenkrakete vorstellt. Falls Ihr Euch die nicht vorstellen könnt:

 

Soweit, so gut. Das Problem ist aber, dass der Prozess genau da aufhört, juristisch irgendwas mit der Realität zu tun zu haben und stattdessen auf ein anderes Thema gelenkt wird, was mit der Anklage überhaupt nichts zu tun hat. Für einen Erstsemester-Jurastustudenten ist das nämlich eine sehr einfache Frage – so konkrete Aufgaben bekommt man höchstens in Idioten-Juraexamensländern wie Hamburg, aber ich hab ja noch mein Hemmer-Skript da, also schauen wir mal rein.

“Gemeingefährliche Mittel” sind – siehe Schönke/Schröder etc., Kommentar zum StgB, Rn. 29 – nur dann gemeingefährlich, wenn der Täter sich “Mitteln bedient, die er im Einzelfall nicht sicher beherrschen kann“.

Nun reden wir hier nicht von einem amerikanischen F-16-Piloten mit einer 50 Jahre alten Sidewinder-Rakete, die notorisch eigene Flugzeuge, Botschaften, Hochzeitsgesellschaften und Krankenhäuser trifft, sondern von einem deutschen Eurofighter-Kampfpiloten mit einem von Diehl produzierten Präzisions-Lenflugkörper mit modernsten Bildverarbeitungstechniken in Echtzeit, die eine präzise Steuerung mit optimaler Treffgenauigkeit ermöglichen.

Wir können also davon ausgehen, dass für einen Piloten der Luftwaffe eine IRIS-Rakete in etwa so “gemeingefährlich” ist wie für einen Polizisten seine Dienspistole: Nicht.

Freispruch, danke, die Kosten trägt der Steuer- und Zwangsgebührenzahler.

 

Dummerweise geht es der ARD und dem offenbar überbezahlten Rechtsanwalts-Theaterstückschreiberling um was vollkommen anderes.

Nein, nicht um Befehlsverweigerung, sondern um Moral. Um Moral, wie uns dann mit herzlich wenigen und nicht sonderlich relevanten Argumenten um die Ohren gehauen wird, ob das jetzt so OK ist oder nicht. Also die Frage: Kann ich 164 Menschen töten, um 70.000 Menschen zu retten?

Ok, so ist die Frage blöd, natürlich kann man das, sieht man ja. Die Frage ist also, ob das in Ordnung sei. Und unser ach-so-tolles Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass man nicht einfach ein Gesetz machen kann, dass man von Terroristen entführte Flugzeuge einfach abschießen darf, wenn nichts anderes mehr geht, wegen schwurbelschwurbel Menschenwürde, Art. 1 Absatz 1 GG. So die Argumentation der Staatsanwältin im Film. Und es hat jeder ein Recht auf Leben (Art 2 Abs. 2 GG), das könne man nicht aufwiegen.

Es wird dann die Perspektive des Piloten geschildert, der zu seiner Entscheidung, 70.000 Menschen zu retten, indem er 164 tötet, durchaus steht, was auch immer davon andere halten, druckst aber bei der Frage rum, ob er auch geschossen hätte, wenn seine Frau und Kind dringesessen hätten.

Beim Talk danach erklärt ein Typ, dass seine Freundin Stewardess ist und selbstverständlich abgeschossen werden wollte.

Nun bin ich kein Kampfpilot (die wollten mich nicht), aber ich fände, ich wäre ein beschissener Kampfpilot, wenn ich nicht willens wäre, ein Passagierflugzeug abzuschießen, nur weil mir das irgendwer mit viel Lametta an der Brust befiehlt, geschweige denn, wenn ich das auch noch für eine gute Idee halte. Und damit müsste ich auch leben können, sonst hätte ich definitiv den falschen Job. Ob ich damit leben könnte, meine Frau und mein Kind abzuschießen, weiß ich nicht, aber ich würde es zumindest machen. Hoffe ich zumindest.

In der auf die Sendung folgenden “Diskussionsrunde” waren ein par Leute, die eher ambivalent waren und ein fast explodierender alter Sack von der FDP (gibt es die noch?), der “aber *Verfassung* *Menschenwürde* *keuch* *Ewigkeitsklausel*” schrie.

Ok, nachdem wir so auf der Menschenwürde rumhacken, deren Aufgabe zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist: Wie sieht es denn mit der Menschenwürde des Piloten aus, der dabei zusehen muss, wie eine Passagiermaschine in ein vollbesetztes Stadion kracht und x-zig Menschen sterben, obwohl er das hätte verhindern können? Wie würdevoll ist das? Und nein, das ist nicht “nur einer”, das einzige Argument der Menschenwürde-Schwafler ist ja, dass eine Menschenwürde so viel wert ist wie unendlich viele.

Das sind aber alles, richtig alles, die falschen Fragen. Ja, in einem Rechtsstaat muss man sich an Gesetze halten. Nach, zumindest im deutschen Rechtsstaat, der Maßgabe der Radbruch’schen Formel: Gesetze sind auch dann einzuhalten, wenn sie ungerecht und unzweckmäßig sind – bis zu dem Grad, wo das unerträglich ist und der ist erreicht, “wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde”.

Diese Nicht-Aussage ist eine wichtige Basis des deutschen Rechtsstaat und der Grund, warum wir mehr Gesetzestexte haben als alle anderen Länder zusammen, und erklärt schön, warum das BVerfG ein Gesetz nicht erlaubt, was den Abschuss von Flugzeugen (kategorisch) freigäbe (positives Recht), aber das gilt halt nicht für negatives Recht – also, dass man keine Menschen töten darf.

Um auf negative Rechte im aktuellen Fall zu kommen, schauen wir mal zu den Nürnberger Prozessen zurück und beurteilen den Piloten danach – wichtiger Punkt ist hier der Grund, warum heute jeder Milchlieferant für Nazi-Konzentrationslager wegen Verbrechens gegen die Menschheit angeklagt und verurteilt wird: (1) Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.

Einfach ausgedrückt: Wenn ein KZ-Buchhalter in einem KZ Buch geführt hat, ist er Mitschuld an der Ermordung der Insassen in diesem KZ, weil er sich ja auch an der Ostfront hätte erschießen lassen können. Ob das jetzt so toll ist, ist ein anderes Thema, aber das ist Grundlage des deutschen Grundgesetzes – Menschenwürde, wissenschon.

(2) Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.

Ok – nehmen wir an, dass der Terrorist das Flugzeug ins Stadion geknallt hätte, weil der Pilot nicht geschossen hat. Das wäre Vorsätzliche Tötung der Zivilbevölkerung (Art. 7 Abs. 1 a VStgB) durch islamistische Terroristen, im wiederholten Fall. Das ist ein völkerrechtliches Verbrechen. 

Wer sind hier Mittäter? Der gelangweilte, unterbezahlte Typ an der Flughafen-Security, der den Terroristen nicht ordentlich kontrolliert hat? Der Bundesgrenzschutz, der auf (Merkels) Befehl, alle Assos ins Land zu lassen, den Terroristen nach Berlin gelassen hat? Der General, der dem Piloten, den Befehlt gegeben hat, nicht zu schießen? Die Politiker, die den Generälen keine eideutigen Vorgaben machen können? Die Verfassungsrichter, die eindeutige Vorgaben der Politiker verhindert haben?

Nein, das wird natürlich nicht thematisiert. Thematisiert wird der Pilot, der sich, wenn er nichts gemacht hätte – auf Befehl, was keine Rechtfertigung für Unrecht ist – eines völkerrechtlichen Verbrechens strafbar gemacht hätte.

Die nicht sonderlich toll funktionierende Umfrage zeigt, dass etwa 87% der Deutschen sowie Österreicher und 84% der Schweizer den Piloten in diesem Schauprozess freigesprochen hätten – vom Vorwurf irgendeines schuldhaften Verhaltens, die Anklage war ja nun Unsinn.

Die Diskutanten bei Plasberg relativierten viel, sagten wenig, aber einer der Punkte war dann, dass der Soldat ja wie ein Held, wie Graf Stauffenberg dargestellt wurde und auch so aussah. Mal ehrlich, Florian Fitz sieht Tom Cruise nicht wirklich ähnlich, und kein Mensch weiß, wie Stauffenberg aussah. Im Gegenteil, es wurde eine “Zeugin” vernommen, die dem Herrn Stauffenberg die Schuld am Tod ihres Mannes und Kindes gab, und der Anwalt des Soldaten wirkte inkompetent-rechthaberisch, die Staatsanwältin ruhig und vernünftig, gestützt vom Richter. Wenn die Inszenierung irgendwie gebiast war, dann in Richtung Schuldspruch – der Typ mit dem Bart aus dem Plasberg-Publikum wäre ja auch inszenierbar gewesen.

Ich frage mich, wie sich die 13 bis 16% schuldig – Voter zusammensetzen. Wenn das nun vernünftig als Totschlag angeklagt gewesen wäre, sähe ich ein, dass jeder Achte da die für “Notwehr” angemessene Grenze überschritten sieht, das sehe ich ein. Ich finde es auch nicht toll, dass die Amerikaner gerade Mossul in Grund und Boden bomben, weil sich da ein paar ISIS-Kämpfer verschanzt haben, aber da sind ja ein paar zivile Kollateralschäden in Ordnung. Wenn das die Russen machen, in Aleppo, sieht das natürlich anders aus, auch wenn da mehr IS-Leute und weniger Zivilisten sind, aber HEY! – ob man Menschenleben opfern kann ist schließlich eine Frage von Recht und Gesetz, richtig?

In dem Fall – also, dass die Zivilbevölkerung eben nicht geht – was sie ja in Aleppo (im Gegensatz zu Mossul) zumindest theoretisch könnte – ist das doch genau die gleiche Abwägung: Töte ich lieber unschuldige Zivilisten, oder führe ich einen halbwegs anständigen Krieg und marschiere da ein und riskiere auch das Leben meiner eigenen Landsleute, weil mir und denen “unsere” Ideale wichtig genug sind, um dafür zu sterben? Meeeh… das ist in der US-dominierten Nato verpönt, so ein amerikanisches Leben ist viel zu viel wert, also, so an Wählerstimmen. Das können die Russen machen, sollen die doch da einmarschieren und sich aus den gut erhaltenen Häusern erschießen lassen. Haben sie 44/45 ja schließlich auch, sonst hätten wir ja immer noch einen Führer.

Bigotte Arschlöcher. Und wir diskutieren über irrelevanten Dreck.

 

 

4 Replies to “#TerrorIhrUrteil – flach, aber dumm”

    1. Das Problem wurde in dem “Film” auch geschildert. Machte etwa 1/8 der Sendezeit aus. Und ich fand es aus dem von Dir genannten Grund vollkommen irrelevant. Ist viel lustiger, wenn man es auf die US-Wahl bezieht:

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